Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1 Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Ausbildung zur zertifizierten HIPPOLINI® Lehrkraft und für die Ausbildung zum HIPPOLINI® Mini Coach, sowie für die durch das HIPPOLINI® Institut angebotenen Weiterbildungen, Qualifizierungs-Seminare und offene Seminarangebote.
  2. Die Teilnahmebedingungen sind jederzeit online abrufbar.
  3. Soweit diese Teilnahmebedingungen keine anderweitige Regelung treffen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
  • 2 Vertragsabschluss

  1. Anmeldungen können online über unser Anmeldeformular oder schriftlich per Brief oder per E-Mail erfolgen. Mit der Anmeldung meldet sich die anmeldende Person verbindlich zu den ausgewählten Seminarterminen zu den angegebenen Konditionen an. Sie erklärt weiterhin, dass sie von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen hat und ihr Einverständnis mit deren Geltung sowie mit der zweckgebundenen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von ihr eingegebener Daten.
  2. Der Vertragsabschluss erfolgt durch den Eingang der Anmeldung.
  3. Das HIPPOLINI® Institut bestätigt der Teilnehmenden per E-Mail oder auf anderem Wege den Zugang der Anmeldung.
  4. Für alle Angebote gilt: Eine Stornierung des Platzes ist bis 4 Wochen vor Seminarbeginn möglich. Dabei wird eine Verwaltungsgebühr einbehalten. Eine spätere Stornierung ist nicht möglich.
  • 3 Teilnehmerzahl

Die Teilnehmerzahl ist in der Regel begrenzt. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sollte die Teilnahme wegen Überbelegung nicht möglich sein, wird dies schnellstmöglich mitgeteilt.

  • 4 Kosten

Das HIPPOLINI® Institut ist als Ausbildungsstätte anerkannt. Daher sind die Leistungen des HIPPOLINI® Instituts gem. § 4 Nr. 21 a) Doppelbuchstabe bb UStG von der Umsatzsteuer befreit.

  1. Ausbildung zur zertifizierten HIPPOLINI® Lehrkraft:
    Die Ausbildungs-Gebühr beträgt 2.500,-€ (incl. Anmeldegebühr 300,-€).
    Die Anmeldegebühr 300,-€ ist mit der Anmeldung zu zahlen, die weitere Gebühr 2.200,-€ ist vier Wochen vor Ausbildungsbeginn fällig.
    Bei Ratenzahlung beträgt die Ausbildungs-Gebühr 2.550,-€.
    Die Anmeldegebühr 300,-€ ist mit der Anmeldung zu zahlen, drei Raten à 750,-€ sind jeweils spätestens 14 Tage vor den Seminarblöcken HL1, HL2 und der Zertifizierung Z zu zahlen.
    In der Schweiz zuzüglich 300,-€ Raumkosten (25,-€/Tag)
  2. Ausbildung zur zertifizierten HIPPOLINI® Lehrkraft für Trainer:
    Trainer EWU:
    Die Ausbildungs-Gebühr beträgt 1.300,-€ (incl. Anmeldegebühr 300,-€).
    Die Anmeldegebühr 300,-€ ist mit der Anmeldung zu zahlen, die weitere Gebühr 1.000,-€ ist vier Wochen vor Ausbildungsbeginn fällig.
    Bei Ratenzahlung beträgt die Ausbildungs-Gebühr 1.300,-€.
    Die Anmeldegebühr 300,-€ ist mit der Anmeldung zu zahlen, zwei Raten à 500,- € sind jeweils 14 Tage vor den Seminarblöcken B1, B2 zu zahlen.
    Trainer anderer anerkannter Verbände:
    Die Ausbildungs-Gebühr beträgt 1.800,-€ (incl. Anmeldegebühr 300,-€).
    Die Anmeldegebühr 300,-€ ist mit der Anmeldung zu zahlen, die weitere Gebühr 1.500,-€ ist vier Wochen vor Ausbildungsbeginn fällig.
    Bei Ratenzahlung beträgt die Ausbildungs-Gebühr 1.850,-€.
    Die Anmeldegebühr 300,-€ ist mit der Anmeldung zu zahlen, zwei Raten à 775,-€ sind jeweils 14 Tage vor den Seminarblöcken HL1, HL2 zu zahlen.
  3. Ausbildung zum zertifizierten HIPPOLINI® Mini Coach:
    Die Ausbildungs-Gebühr beträgt 1.050,-€ (incl. Anmeldegebühr 150,-€).
    Die Anmeldegebühr 150,-€ ist mit der Anmeldung zu zahlen, die weitere Gebühr 900,-€ ist vier Wochen vor Ausbildungsbeginn fällig.
    Bei Ratenzahlung beträgt die Ausbildungs-Gebühr 1.100,-€.
    Die Anmeldegebühr 150,-€ ist mit der Anmeldung zu zahlen, zwei Raten à 475,- € sind jeweils 14 Tage vor den Seminarblöcken C1, C2 zu zahlen. In der Schweiz zuzüglich 125,-€ Raumkosten (25,-€/Tag)Diese Ausbildung berechtigt nur dazu, den HIPPOLINI® Miniclub anzubieten!
    Absolviert ein HIPPOLINI Mini Coach innerhalb von 1 Jahr die Ausbildung zur zertifizierten HIPPOLINI Lehrkraft, bekommt sie 500,-€ Ermäßigung auf die Ausbildungs-Gebühr, im 2. Jahr bekommt sie 250,- €.
  4. Qualifizierungs-Seminare:
    Die Seminargebühr ist 7 Tage nach Anmeldungseingang zu zahlen.
    Zuzüglich Kosten für die Leihgebühr der Pferde/Ponys, oder der Boxenkosten/Einstellkosten. Diese sind individuell beim Standort zu erfragen und direkt mit dem Standort abzurechnen.
  5. Interne Weiterbildungen (für aktive Mitglieder im HIPPOLINI Verband e.V. mit gültiger Lizenz)
    Die Seminargebühr  ist 7 Tage nach Anmeldungseingang zu zahlen.
    Die Webinar-Gebühr ist 7 Tage nach Anmeldungseingang zu zahlen.
  6. Offene Weiterbildungen:
    Die Seminargebühr ist 7 Tage nach Anmeldungseingang zu zahlen.
    Die Webinar-Gebühr ist 7 Tage nach Anmeldungseingang zu zahlen.
  7. Umbuchungskosten:
    bei Ausbildungsseminaren zur HIPPOLINI Lehrkraft HL1-HL2:
    – innerhalb des Semesters: 30,-€ Umbuchungsgebühr
    – semesterübergreifend: bis 8 Tage vor Seminarstart 100,-€ / ab dem 7. Tag vor Seminarstart 300,-€ (neue Anmeldegebühr)
    bei Ausbildungsseminaren zum HIPPOLINI Mini Coach:
    – innerhalb des Semesters: 30,-€ Umbuchungsgebühr
    – semesterübergreifend: bis 8 Tage vor Seminarstart 45,-€ / ab dem 7. Tag vor Seminarstart 150,-€ (neue Anmeldegebühr)
    bei Qualifizierungs-Seminaren:
    – bis 8 Tage vor Seminarstart 30,-€
    – ab dem 7. Tag vor Seminarstart 100,-€
    bei internen Weiterbildungen:
    – bis 8 Tage vor Seminarstart 30,-€
    – ab dem 7. Tag vor Seminarstart 100,-€
    bei Offenen Weiterbildungen:
    – bis 8 Tage vor Seminarstart 30,-€
    – ab dem 7. Tag vor Seminarstart 100,-€
  8. sonstige Kosten:
    Je nach Standort, auch in unterschiedlichen Ländern, können zusätzliche Kosten wie Raumkosten oder Pferdeleihe entstehen. Hierzu bitte direkt die zuständige Dozentin kontaktieren.
    – Raumkosten in der Schweiz betragen 25,-€/Tag
    – Boxenmiete/ Leihpferd – bitte direkt die zuständige Dozentin kontaktieren.
    – Unterkunft und Verpflegung: Unterkunftslisten zu den jeweiligen Seminar-Orten werden den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt.
    – Reisekosten: Reist die Dozentin an, werden die Reisekosten auf die Teilnehmenden umgelegt und im Seminar bar mit der Dozentin abgerechnet.
    – Zertifizierung: Die Zertifizierung zur HIPPOLINI® Lehrkraft sowie zum HIPPOLINI® Mini Coach erfolgt durch den HIPPOLINI Verband e.V. Die Gebühr für Mitglieder des HIPPOLINI Verbandes in Höhe von 90,-€ (in CH 110,-€) ist am Prüfungstag bar an die Prüferin zu entrichten. Ohne Eintritt in den Verband beträgt die Prüfungsgebühr 240,-€.
    – Stornierung (s.o. 2.4. Eine Stornierung des Platzes ist bis 4 Wochen vor Seminarbeginn möglich.)
    – Bei der Stornierung von Ausbildungs-Seminaren wird die Anmeldegebühr als Verwaltungsgebühr einbehalten bzw. fällig.
    – Bei der Stornierung von Qualifizierungs-Seminaren sowie internen oder offenen Weiterbildungen werden 15% der Seminargebühr als Verwaltungsgebühr einbehalten bzw. fällig.
    – Krankheitsbedingte Stornierung ist binnen 7 Tagen durch ein Attest nachzuweisen, das versäumte Seminar kann dann für 20% der Seminargebühr nachgeholt werden. Sind die 7 Tage verstrichen, wird wie mit einer regulären Stornierung verfahren.
    – Rechnungsänderungen: Grundsätzlich werden Rechnungen an die anmeldende Person gestellt; in dem Feld „Weitere Anmerkungen“ kann eine abweichende Rechnungsadresse angegeben werden.
    Soll die Rechnung nach Anmeldungsbestätigung noch einmal geändert bzw. neu ausgestellt werden, wird eine Gebühr i.H.v. 15,- € pro Rechnung sofort fällig.
  9. Preisnachlässe (z.B. im Rahmen des Jubiläumsjahres 2024) sind grundsätzlich nicht kombinierbar
  • 5 Termin- / Programmänderungen

  1. Bei zu geringer Teilnehmerzahl und aus anderen dringenden Gründen kann das HIPPOLINI® Institut die Veranstaltung verschieben, absagen oder mit anderen Veranstaltungen zusammenlegen. Teilnehmenden steht in diesem Falle ein Rücktrittsrecht zu. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Aufwendungsersatz (Stornogebühren für gebuchte Anreise oder Hotel), bestehen nicht.
  2. Programmänderungen aus wichtigem Anlass behält sich das HIPPOLINI® Institut vor. Insbesondere ist das HIPPOLINI® Institut berechtigt, in begründeten Fällen die Veranstaltung von anderen, als den angegebenen Referenten durchführen zu lassen.
  • 6 Überlassene Unterlagen

In der HIPPOLINI® Ausbildung erhalten die Teilnehmenden ausführliche Unterlagen sowie ein Curriculum. Vom HIPPOLINI® Institut zur Verfügung gestellte oder überlassene Unterlagen in Schriftform, sowie auch Bild-/Tonmaterial oder Software dürfen nicht ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des HIPPOLINI® Instituts reproduziert, noch unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen ist durch den Teilnehmer gegebenenfalls Schadensersatz zu leisten.

  • 7 Gewährleistung

Für erteilten Rat und die individuelle Verwertbarkeit erworbener Kenntnisse wird keine Gewähr übernommen.

  • 8 Haftung

  1. Schadenersatzansprüche des Teilnehmenden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen. Sofern ein Haftungsausschluss rechtlich nicht zulässig ist, beschränkt sich die Haftung jedoch auf den Ersatz des nach Art der Veranstaltung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens, soweit keine zwingende Haftung besteht.
  2. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche – ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur – auf die Höhe des Veranstaltungsentgelts begrenzt.
  • 9 Angaben des Anmelders / Datenschutz

  1. Das HIPPOLINI® Institut weist darauf hin, dass Anmelder ihre korrekten Adressdaten angeben müssen.
  2. Die Teilnehmenden werden darauf hingewiesen, dass die erhobenen Daten vom HIPPOLINI® Institut gespeichert werden. Diese Daten werden vertraulich behandelt.
  3. Anmelder erklären damit ihr Einverständnis, dass die erhobenen Daten auch nach Abschluss der gebuchten Veranstaltung zum Zweck der weiteren Betreuung der Anmelder gespeichert bleiben.
  • 10 Schlussbestimmungen

  1. Soweit in diesen Teilnahmebedingungen die Schriftform vorgesehen ist, entspricht auch die Versendung einer E-Mail dieser Schriftform.
  2. Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen, die vom HIPPOLINI Institut angeboten werden, ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Vertragssprache ist Deutsch.
  4. Soweit rechtlich zulässig, wird als Gerichtsstand D-49586 Merzen vereinbart.
  5. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
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