Die Teilnehmerzahl ist in der Regel begrenzt. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sollte die Teilnahme wegen Überbelegung nicht möglich sein, wird dies schnellstmöglich mitgeteilt.
Das HIPPOLINI® Institut ist als Ausbildungsstätte anerkannt. Daher sind die Leistungen des HIPPOLINI® Instituts gem. § 4 Nr. 21 a) Doppelbuchstabe bb UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Umbuchungskosten:
Voraussetzung für eine Umbuchung ist der Zahlungseingang ab 50% der Seminargebühr.
bei Ausbildungsseminaren zur HIPPOLINI Lehrkraft HL1-HL2:
– bis 4 Wochen vor Seminarstart 30,-€, bis 8 Tage vor Seminarstart 100,-€ Umbuchungsgebühr, ab dem 7. Tag vor Seminarstart 300,-€ (neue Anmeldegebühr)
bei Ausbildungsseminaren zum HIPPOLINI Mini Coach:
– bis 4 Wochen vor Seminarstart 30,-€, bis 8 Tage vor Seminarstart 100,-€ Umbuchungsgebühr, ab dem 7. Tag vor Seminarstart 150,-€ (neue Anmeldegebühr)
bei Qualifizierungs-Seminaren:
– bis 8 Tage vor Seminarstart 30,-€
– ab dem 7. Tag vor Seminarstart 100,-€
bei internen Weiterbildungen:
– bis 8 Tage vor Seminarstart 30,-€
– ab dem 7. Tag vor Seminarstart 100,-€
bei offenen Weiterbildungen:
– bis 8 Tage vor Seminarstart 30,-€
– ab dem 7. Tag vor Seminarstart 100,-€
Stornierungskosten:
Eine Stornierung des Platzes ist bis 4 Wochen vor Seminarbeginn möglich (AGB 2.4. ).
bei Ausbildung zur HIPPOLINI Lehrkraft:
Bei Stornierung der Ausbildung wird die Anmeldegebühr als Verwaltungsgebühr einbehalten bzw. fällig.
bei Ausbildung zum HIPPOLINI Mini Coach:
Bei Stornierung der Ausbildung wird die Anmeldegebühr als Verwaltungsgebühr einbehalten bzw. fällig.
bei Qualifizierungs-Seminaren:
Bei Stornierung von Qualifizierungs-Seminaren werden 15% der Seminargebühr als Verwaltungsgebühr einbehalten bzw. fällig, sowie ggf. die Kosten für das erhaltene Buch zum vorbereitenden Heimstudium 25,-€.
bei internen Weiterbildungen:
Bei Stornierung interner Weiterbildungen werden 15% der Seminargebühr als Verwaltungsgebühr einbehalten bzw. fällig.
bei offenen Weiterbildungen:
Bei Stornierung offener Weiterbildungen werden 15% der Seminargebühr als Verwaltungsgebühr einbehalten bzw. fällig.
Eine krankheitsbedingte Stornierung ist binnen 7 Tagen durch ein Attest nachzuweisen. Das versäumte Seminar kann dann für 20% der Seminargebühr nachgeholt werden. Sind die 7 Tage verstrichen, wird wie mit einer regulären Stornierung verfahren.
In HIPPOLINI® Ausbildungen und Weiterbildungen erhalten die Teilnehmenden ausführliche Unterlagen sowie ein Curriculum. Vom HIPPOLINI® Institut zur Verfügung gestellte oder überlassene Unterlagen in Schriftform, sowie auch Bild-/Tonmaterial oder Software dürfen nicht ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des HIPPOLINI® Instituts reproduziert, noch unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen ist durch den Teilnehmer gegebenenfalls Schadensersatz zu leisten.
Für erteilten Rat und die individuelle Verwertbarkeit erworbener Kenntnisse wird keine Gewähr übernommen.
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